»Man könne nicht ohne den anderen ...« Psychoanalytische und betriebliche Praxis – vom Nutzen einer Verschränkung
Schlagworte:
Berufsausübung, Identität, psychoanalytische Praxis, Ökonomie, UnabhängigkeitAbstract
Ein unabdingbarer Anspruch an den psychoanalytisch tätigen Therapeuten ist die Erhaltung seiner geistigen Freiheit und seiner Unabhängigkeit vom Patienten. Dieser Grundsatz findet selbstredend Anwendung gegenüber allen Akteuren rund um eine Therapie, gilt also auch gegenüber einer Institution, einer Krankenkasse oder etwa einem delegierenden Arzt, zu welchem man/frau in einem Abhängigkeitsverhältnis zu stehen kommen könnte. Was sich in diesem Beruf, zu dessen Ausübung per definitionem eben die völlige Unabhängigkeit gehört, dezidiert nicht einstellen darf, ist die Vorstellung, »man könne nicht ohne den anderen«, sei letzterer eine Institution, eine Krankenkasse, ein delegierenden Arzt oder der Patient. Diese apodiktische Forderung ist stets anzustrebendes Regulativ ersten Ranges für die Arbeit. Sie gilt sowohl für die narzisstischen, triebökonomischen wie auch geldökonomischen Anliegen des Therapeuten.Downloads
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Veröffentlicht
2004-06-01
Zitationsvorschlag
Hauser, C. (2004). »Man könne nicht ohne den anderen .« Psychoanalytische und betriebliche Praxis – vom Nutzen einer Verschränkung. Journal für Psychoanalyse, (42). Abgerufen von https://www.psychoanalyse-journal.ch/article/view/1338
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