TY - JOUR AU - Huber, Cécile PY - 2022/09/27 Y2 - 2024/03/29 TI - Das Gesetz der Mutter: Überlegungen zu einer feministischen psychoanalytischen Rechtstheorie JF - Journal für Psychoanalyse JA - J. Psychoanal. VL - IS - 63 SE - Schwerpunkt DO - 10.18754/jfp.63.5 UR - https://www.psychoanalyse-journal.ch/article/view/jfp.63.5 SP - 60–77 AB - <div class="page" title="Page 1"><div class="section"><div class="layoutArea"><div class="column"><p><span style="font-size: 9pt; font-family: 'Utopia';">Auf der Suche nach den psychischen Ursprüngen des Rechts hat die psychoanalytische Rechtstheorie den auf Freud und Lacan basierenden Ödipuskomplex zur Erklärung herangezogen und den Bereich des Rechts mit dem Vater identifiziert. Demnach stellt das Gesetz des Vaters, welches Vatermord und Inzest mit der Mutter verbietet, eine grundlegende Struktur der Psyche und die Quelle der Rechtsgültigkeit dar. Im Sinne der psychoanalytischen Rechtstheorie gilt das äussere, kodifizierte Recht, weil bestimmte rechtliche Prinzipien wie Mord- und Inzestverbot in der Struktur der Psyche grundgelegt sind. Die psychoanalytische Rechtstheorie nimmt jedoch fast ausschliesslich die Position des Vaters im Ödipuskonflikt in den Blick und ignoriert feministische Weiterentwicklungen des psychoanalytischen Theoriegebäudes und die entsprechende Kritik am Ödipuskomplex weitgehend. Auch drei psychoanalytische Ansätze, die jeweils ein «Gesetz der Mutter» entwerfen und damit am Dogma des Gesetzes des Vaters rühren, sind bislang nicht von der psychoanalytischen Rechtstheorie rezipiert worden: Geneviève Morel (1) entwickelt ihre Theorie anhand von Lacans Konzept des Sinthoms und betrachtet die gesetzhaften Konsequenzen ambivalenter mütterlicher Worte. Juliet Mitchell (2) zufolge erlässt die Mutter ein Gesetz, das Mord und Inzest zwischen Geschwistern verbietet und für die Gleichstellung der Geschlechter von entscheidender Bedeutung ist. Amber Jacobs (3) erarbeitet das Gesetz der Mutter aus einem Muttermord im antiken Mythos der Orestie. Der Beitrag stellt die drei Theorien vor und überprüft, ob sie zum einen auf einen rechtlichen Kontext übertragbar sind und zum anderen für eine feministische Rechtstheorie fruchtbar gemacht werden können. Dafür wird über Disziplingrenzen hinweg an der Schnittstelle von Rechtsphilosophie, feministischer Theorie und Psychoanalyse angesetzt und so ein möglicher Rahmen für eine feministische psychoanalytische Rechtstheorie abgesteckt. </span></p></div></div></div></div> ER -